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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Lieferungen, Leistungen, Projektierungen, Fertigungen, Montagen, Inbetriebnahmen, Prüfungen, Wartungs- und Servicearbeiten des Unternehmens im Bereich Elektro- und Schaltanlagenbau. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Firma ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Offerte und deren Annahme, durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch faktischen Leistungsbezug. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, der Auftragsbestätigung sowie den dazugehörigen technischen Unterlagen. Änderungen, Zusatzleistungen oder Mehraufwände – insbesondere aufgrund geänderter Kundenanforderungen, Vorschriften oder unvollständiger Angaben – werden separat verrechnet.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer sowie exklusive Transport, Verpackung, Montage, Inbetriebnahme, Prüfungen und behördlicher Abnahmen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Preisänderungen infolge Materialpreissteigerungen, Lieferantenanpassungen, Wechselkursentwicklungen, Importzöllen oder behördlicher Auflagen bleiben vorbehalten.

5. Teuerungsausgleich bei Wartungs- und Serviceverträgen

Bei laufenden Wartungs-, Service- und Supportverträgen ist die Firma berechtigt, die vereinbarten Preise jährlich anzupassen, um gestiegene Kosten auszugleichen.

Die Preisanpassung kann insbesondere erfolgen aufgrund von:

  • allgemeiner Teuerung und Inflation,
  • steigenden Lohn-, Energie- und Betriebskosten,
  • Material- und Ersatzteilpreisen,
  • veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen.

Als Referenz dient der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) des Bundesamts für Statistik (BFS) oder ein vergleichbarer, anerkannter Kostenindex. Unabhängig vom Index ist eine jährliche Preisanpassung von maximal 5 % zulässig, sofern keine abweichende vertragliche Regelung besteht.

Die Anpassung wird dem Auftraggeber mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich angekündigt. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein schriftlicher Widerspruch, gilt die Anpassung als akzeptiert.

6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr erhoben. Die Firma ist berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder noch nicht bezahlte Ware zurückzubehalten. Skonto wird nur bei schriftlicher Vereinbarung und fristgerechter Zahlung gewährt.

7. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, Komponenten und Schaltanlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma. Eine Weitergabe, Verpfändung, Vermietung, Verarbeitung oder Inbetriebnahme vor vollständiger Bezahlung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma zulässig.

8. Lieferfristen

Liefer- und Fertigstellungstermine gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt, Lieferengpässe, Materialmangel, Streiks, behördliche Anordnungen oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen zu einer angemessenen Fristverlängerung. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Pläne, Unterlagen, technischen Angaben, Bewilligungen, Zugänge sowie bauseitigen Voraussetzungen zur Verfügung. Mehrkosten oder Verzögerungen infolge ungenügender oder verspäteter Mitwirkung gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.

10. Montage, Inbetriebnahme und Abnahme

Montage- und Inbetriebnahmearbeiten erfolgen nur bei gewährleisteter baulicher Sicherheit und Installationsbereitschaft. Die Abnahme gilt als erfolgt mit Inbetriebnahme, produktiver Nutzung oder wenn keine schriftliche Mängelrüge innert 10 Kalendertagen nach Übergabe erfolgt. Nachträgliche Beanstandungen sind ausgeschlossen.

11. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Gewährleistung erfolgt ausschliesslich durch Nachbesserung oder Ersatzleistung. Wandelung oder Minderung sind erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig. Keine Gewährleistung besteht bei unsachgemässer Nutzung, fehlender Wartung, Eingriffen Dritter, normalem Verschleiss oder höherer Gewalt.

12. Haftung

Die Haftung ist auf direkte Schäden beschränkt und setzt Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit voraus. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Datenverlust oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die maximale Haftung ist auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme begrenzt.

13. Normen, Vorschriften und Sicherheit

Planung, Herstellung und Prüfung erfolgen nach den zum Zeitpunkt der Offerte gültigen Schweizer Normen (insbesondere NIN), EN- und IEC-Normen. Änderungen gesetzlicher oder normativer Anforderungen nach Vertragsabschluss können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen.

14. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Geheimhaltung

Sämtliche Zeichnungen, Pläne, Schemas, Software, Dokumentationen, Kalkulationen und technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Firma, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für den Betrieb, die Wartung, Instandhaltung sowie den bestimmungsgemässen Gebrauch der gelieferten Anlage erforderlichen Unterlagen.

Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, soweit dies für Betrieb, Wartung, Instandhaltung, behördliche Prüfungen oder gesetzliche Nachweispflichten notwendig ist.

Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere der Nachbau, Teilnachbau, die Weiterverwendung für andere Projekte oder die kommerzielle Nutzung, ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Firma untersagt.

Die Herausgabe editierbarer Originaldateien (z. B. CAD-, EPLAN- oder SPS-Projektdateien) ist nicht geschuldet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht allgemein zugänglicher Informationen.

15. Rücktritt vom Vertrag

Die Firma ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bei Zahlungsverzug, Annahmeverzug oder erheblicher Verletzung von Mitwirkungspflichten. Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten. Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist nur bei schwerwiegendem Vertragsbruch der Firma zulässig.

16. Datenschutz

Personendaten werden ausschliesslich gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und dem revidierten DSG bearbeitet und nur soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens im Kanton Thurgau.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung ersetzt.